Ihr Unternehmen bleibt, was es ist

Ein Verkauf entscheidet darüber, wer künftig über Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden und Ihren Standort bestimmt. Bei AABTS bleibt Ihr Unternehmen eine eigenständige Einheit, unter seinem Namen und an seinem Standort. Es wird nicht mit anderen Beteiligungen zusammengelegt und nicht auf einen Weiterverkauf ausgerichtet.

Was hinzukommt, sind Funktionen aus der Gruppe: Finanzierung, Berichtswesen, Einkaufskonditionen und Teile der administrativen Abwicklung. Ihr Unternehmen muss sie damit nicht mehr selbst vorhalten. Die Umstellung darauf findet in den ersten Monaten nach dem Closing statt und ist zeitlich begrenzt.

Über Ihre Rolle entscheiden Sie

Ob Sie bleiben und in welcher Form, ist Ihre Entscheidung. Drei Wege stehen offen.

  1. Sie steigen zum Closing vollständig aus. Das setzt voraus, dass eine zweite Führungsebene den Betrieb trägt oder dass AABTS die Geschäftsführung stellt.
  2. Sie begleiten die Übergabe befristet, üblicherweise zwölf bis vierundzwanzig Monate.
  3. Sie bleiben langfristig, auch über zehn Jahre hinaus. Das ist ausdrücklich vorgesehen.

Wenn Sie wirtschaftlich diversifizieren oder Vermögen aus Ihrem Unternehmen lösen wollen, ohne Ihre Tätigkeit zu beenden, verlangt AABTS von Ihnen keinen Ausstieg. Die Rolle wird gemeinsam festgelegt: eine fachliche oder strategische Funktion, ein Mandat im Beirat oder eine befristete Begleitung der Übergabe. Die operative Geschäftsführung geht dabei in der Regel auf unser Team über, weil die Umstrukturierungsphase nach dem Closing eindeutige Verhältnisse verlangt.

Ab dem Closing steht fest, wer führt

AABTS erwirbt die Mehrheit, bevorzugt vollständig. Minderheitsbeteiligungen werden nicht erworben.

Die Geschäftsführung ist ab dem Closing eindeutig geregelt. Entweder wird die bestehende Geschäftsführung bestätigt, oder AABTS besetzt sie aus dem eigenen Kreis erfahrener Führungskräfte aus Industrie, Luftfahrt und Logistik. Hintergrund ist die zeitlich begrenzte Umstrukturierungsphase nach dem Closing, in der Entscheidungen kurzfristig zu treffen sind.

Welche Unternehmen in Frage kommen

Das Suchprofil ist eng gefasst. Die folgenden Kriterien beschreiben, worauf es dabei ankommt.

Ertragskraft. EBITDA oberhalb einer Million Euro. Zwischen 500.000 Euro und einer Million kommt eine Übernahme in Betracht, wenn Sie als Minderheitsgesellschafter beteiligt bleiben und die organisatorischen Anpassungen für Wachstum über diese Schwelle mittragen.

Geschäftsmodell. B2B, mit einer Struktur, deren Wachstum keinen proportionalen Aufbau von Personal oder Anlagen verlangt. Entscheidend ist nicht, dass diese Struktur bereits besteht, sondern dass das Modell sie zulässt.

Region. Europa und das Vereinigte Königreich. Der Radius ist weit gefasst, weil die Geschäftsführung aus einem Kreis erfahrener Führungskräfte gestellt wird und nicht an einen Standort gebunden ist.

Branchen. Schwerpunkt auf Luftfahrt, Logistik und Transport, weil AABTS dort über eigene operative Erfahrung verfügt. Unternehmen aus anderen Branchen werden geprüft, wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind.

Beteiligung. Die Mehrheit, bevorzugt vollständig. Minderheitsbeteiligungen werden von AABTS nicht erworben.

Was nicht in Frage kommt

Nicht erworben werden Unternehmen in der Frühphase, Sanierungsfälle sowie reine Vermögens- und Beteiligungsvehikel. Minderheitsbeteiligungen werden von AABTS nicht erworben.

Ebenfalls nicht in Frage kommen Unternehmen, deren Führungsfähigkeit mit dem Closing endet und die eine dauerhafte Bindung der Geschäftsführung an einen einzelnen Standort erfordern.

Vier Situationen, die einen Verkauf erschweren

Sie wollen diversifizieren, aber nicht aufhören

Sie haben noch einen längeren Arbeitshorizont vor sich und streben keinen Ruhestand an. Im klassischen Verkaufsprozess ist dafür wenig Raum vorgesehen; bei AABTS ist es der Regelfall.

Ein Gesellschafter will aussteigen, die anderen nicht

Der Auskauf lässt sich aus eigener Kraft nicht darstellen, und ein vollständiger Verkauf steht nicht zur Debatte.

Eine Konzerneinheit soll abgegeben werden

Sie ist profitabel, aber strategisch nicht mehr im Kern, und ihr lokales Managementteam geht mit über.

Investitionen wurden zurückgestellt

Das Unternehmen ist nachhaltig profitabel, aber im Vorfeld einer Übergabe wurde über mehrere Jahre wenig investiert.

Wie ein Unternehmenskauf abläuft

  1. 1

    Erstkontakt

    Ein erstes Gespräch, vertraulich und unverbindlich. Gegenstand sind Ihre Ziele, der Zeitpunkt und die Frage, ob eine Übernahme durch AABTS für Sie in Betracht kommt. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung wird auf Wunsch vorab unterzeichnet.

  2. 2

    Interessensbekundung

    Passt Ihr Unternehmen zum Suchprofil, meldet AABTS Interesse zurück, in der Regel formlos per E-Mail oder im Gespräch. Auf Wunsch, etwa zur Vorlage bei Mitgesellschaftern oder Beiräten, wird die Erwerbsabsicht auch schriftlich festgehalten. In beiden Fällen ohne Preisangabe und ohne Verpflichtung für eine Seite.

  3. 3

    Gespräch mit Ihnen

    Vor einem indikativen Angebot spricht AABTS mit Ihnen, in der Regel online. Normalisierungen der Ertragslage, Ihre Vorstellung zur eigenen Rolle und die Struktur der Transaktion lassen sich aus Unterlagen nicht ableiten.

  4. 4

    Indikatives Angebot

    Auf Basis der Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre, einer aktuellen Zwischenauswertung und des Gesprächs nennt AABTS eine Wertspanne und die Annahmen, auf denen sie beruht.

  5. 5

    Prüfung und Closing

    Die Prüfung wird abhängig vom Unternehmen mit externen Dienstleistern durchgeführt, damit Analyse und Bewertung neutral bleiben. Auf Basis der Ergebnisse wird der Kaufvertrag erstellt und das Closing durchgeführt.

Der Prozess sieht keine Marktansprache und kein Wettbewerbsverfahren vor. AABTS tritt als Erwerber auf eigene Rechnung auf und nicht als Vermittler. Unterlagen und Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.

Häufige Fragen

Bleibt mein Unternehmen bestehen?

Ja. Es wird als eigenständige Einheit fortgeführt, unter seinem Namen und an seinem Standort, und nicht mit anderen Beteiligungen zusammengelegt.

Wird das Unternehmen später weiterverkauft?

Nicht nach Plan. AABTS erwirbt ohne Fondslaufzeit und ohne Exit-Termin. Der Erwerb ist darauf ausgelegt, das Unternehmen zu halten und weiterzuentwickeln.

Muss ich nach dem Closing bleiben?

Nein, aber Sie können. Vollständiger Ausstieg, befristete Begleitung und langfristiger Verbleib in veränderter Rolle sind gleichermaßen darstellbar. Voraussetzung für einen sofortigen Ausstieg ist, dass die Führung des Unternehmens gesichert ist.

Wer führt das Unternehmen nach dem Closing?

Entweder die bestehende Geschäftsführung oder eine Führungskraft aus dem Kreis, auf den AABTS zugreift. Die Entscheidung fällt vor Vertragsunterzeichnung und wird nicht offengelassen.

Warum ein Gespräch vor dem indikativen Angebot?

Weil eine Wertangabe ohne Gespräch nur die Unterlagen abbildet. Normalisierungen, Ihre künftige Rolle und die Struktur der Transaktion bestimmen die Spanne wesentlich mit. Nach dem Gespräch ist die Spanne enger und an weniger Bedingungen geknüpft.

Erfährt der Markt von dem Gespräch?

Nein. Es gibt keine Marktansprache, keine Long List und kein Wettbewerbsverfahren. Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben.

Für M&A-Berater und Vermittler

AABTS ist Erwerber auf eigene Rechnung und tritt nicht als Vermittler auf. Ein bestehendes Mandatsverhältnis wird respektiert; eine Kontaktaufnahme unter Umgehung des Intermediärs findet nicht statt. Auf eingehende Anfragen erhalten Sie in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen eine erste Rückmeldung, auch dann, wenn ein Unternehmen nicht in Frage kommt. Vertraulichkeitsvereinbarungen werden unterzeichnet, bevor Unterlagen übermittelt werden.

AABTS legt ein indikatives Angebot erst nach einem Gespräch mit dem Eigentümer vor. Für die Zeit davor steht auf Wunsch eine schriftliche Interessensbekundung ohne Preisangabe zur Verfügung, die Sie Ihrem Mandanten vorlegen können. Sie hält Erwerbsabsicht, Passung zum Suchprofil und das weitere Vorgehen fest.

Das Suchprofil ist oben beschrieben. Anfragen außerhalb des Profils werden geprüft, wenn ein sachlicher Grund für die Vorlage angegeben wird.